FAQ für Mieter
Auf dieser Seite versuchen wir, die am häufigsten gestellten Fragen zu beantworten. Wir bemühen uns, diese Seite ständig upzudaten, solltest Du aber nicht die Antwort finden, die Du suchst, lass es uns wissen!
Bitte beachte, dass die von uns hier gegebenen Antworten keine rechtsverbindlichen Ergänzungen zu Deinem Mietvertrag darstellen – wir versuchen hier vor allem allgemeine Informationen bereitzustellen. Bei spezifischen Fragen sprich uns bitte direkt an.
Eine Wohnung finden
Das hängt ein wenig davon ab, wonach genau Du suchst. Bitte kontaktiere uns jedoch in jedem Fall per Mail und erzähle ein wenig über Dich: was Du machst, wo und für wie lange Du eine Wohnung suchst und welche Anforderungen du an die Wohnung hast. Du kannst natürlich auch einen Termin in unserem Büro ausmachen, entweder per Mail oder Telefon. Unseren Buchungsprozess haben wir unter
diesem Link ausführlich beschrieben.
Grundsätzlich jede Wohnung, die auf unserer Webseite unter dem Abschnitt „verfügbare Wohnungen“ aufgeführt ist. Bitte achte hier auf die Verfügbarkeitsdaten. Wir versuchen ständig, die aktuellsten Angebote auf unsere Webseite zu stellen, aber manchmal kommt es trotzdem vor, dass wir einige Wohnungen noch nicht hochgeladen haben – also frag gerne bei uns nach.
Zurzeit haben wie leider keinen Newsletter-Service – aber das ist in Arbeit – daher bitten wir Dich, selbst aktiv zu bleiben und nach Updates zu schauen! Aber natürlich notieren wir uns Deine Anfrage und sollte eine neue Wohnung verfügbar werden, bei der wir denken, sie passt zu Dir, melden Wir uns auch zurück.
Unsere Mieter haben meist eine 1-3-monatige Kündigungsfrist, also wissen wir dementsprechend auch von einer frei werdenden Wohnung, oft natürlich auch früher. Du darfst uns gerne nach Updates fragen, aber bitte schau erst einmal auf der Webseite vorbei. Einmal alle 1-2 Wochen ist hier unsere Empfehlung.
Zurzeit bieten wir leider noch keinen Maklerservice an, bei dem Du uns Deine Anforderungen mitteilst und wir uns für Dich auf die Suche begeben. Das ist etwas für die Zukunft, aber innerhalb unseres Portfolios geben wir natürlich unser Bestes, um für Dich eine passende Wohnung zu finden.
Selbstverständlich. Wir versuchen zu vermeiden, Wohnungen ohne Besichtigung zu vermieten – und das hat unterschiedliche Gründe. Wir wollen Dich zum Einen kennenlernen und zum Anderen wollen wir Dir die Möglichkeit geben, die Wohnung und ihre Umgebung ganz in Ruhe anzusehen. Wir wollen dabei so transparent wie möglich sein und vermeiden Massenbesichtigungen.
Ja, aber das erfordert ein wenig mehr Aufwand. Wir versuchen grundsätzlich zu vermeiden, Wohnungen ohne eine persönliche Besichtigung zu vermieten. Einerseits ist es unsere Pflicht, für die Eigentümer die passenden Mieter zu finden – und eine persönliche Begegnung vereinfacht das natürlich. Andererseits möchten wir, dass Du selbst ein Gefühl für die Wohnung und die Gegend bekommst - denn schlussendlich soll es Dein Zuhause werden. Davon aber abgesehen machen wir, wenn alle Parteien einverstanden sind, also Du und der Eigentümer euch und uns das gegenseitig bestätigt, auch Ausnahmen.
Eine Wohnung mieten
Wir brauchen ein offizielles Ausweisdokument, die ausgefüllte Selbstauskunft und einen Einkommensnachweis. Das bedeutet, Du zeigst uns, wie Du die Wohnung bezahlen wirst. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist hierfür natürlich ideal. Wir wissen aber, dass unsere Mieter ganz unterschiedliche finanzielle Hintergründe haben. Ob Du uns also Deine Gehaltsabrechnung oder Deinen Kontoauszug zeigst, oder einen Bürgen zur Verfügung stellen kannst, wir sorgen dafür, dass es funktioniert. Weitere Details im Buchungsprozess.
In Berlin gilt die Faustregel, dass das Einkommen in etwa dreimal so hoch sein sollte wie die Miete. Natürlich verstehen wir, dass das manchmal nicht sehr realistisch ist und dass man mit einem Nettoeinkommen von 2000€ in einer 1000€-Wohnung ein sehr gutes Leben führen kann. Also sprich einfach mit uns, wir finden eine Lösung!
Nein. Die SCHUFA ist eine deutsche Bonitätsauskunft und gibt uns keinerlei Information darüber, was Du in Deinem bisherigen Wohnort in einem anderen Land getan hast. Die SCHUFA abzufragen ist also, besonders wenn Du gerade erst in Berlin angekommen bist, für uns nicht besonders zielführend. Wenn Du aber schon länger in Deutschland lebst oder aus Deutschland kommst, wissen wir sie jedoch schätzen, denn es zeigt, dass Du das hierzulande gängige Bewerbungsverfahren kennst - und das ist in jedem Fall positiv.
Eine SCHUFA oder Referenzen von ehemaligen Vermietern sind keine Voraussetzung, aber wenn Du uns diese vorlegen kannst, hilft das auf jeden Fall. Ansonsten akzeptieren wir leider keine Form der Bestechung – lass uns also bitte den Kasten Bier für das Büro und die 5-Sterne Bewertung bei Google bis nach dem Auszug aufheben.
Es liegt im Interesse aller, den Vermietungsprozess einer Wohnung so schnell wie möglich abzuschließen. Bitte hab jedoch Verständnis dafür, dass wir Eigentümer aus der ganzen Welt vertreten, also möglicherweise nicht immer sofort eine Antwort erhalten. Normalerweise bekommen wir innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung, von der wir Dich natürlich umgehend in Kenntnis setzen.
Nein. Solange der Eigentümer einer bestimmten Wohnung nicht sein OK geben hat, kommt keine Geldforderung auf Dich zu. Erst wenn der Eigentümer zugestimmt hat, werden wir Dich bezüglich der Zahlungen kontaktieren. Das kann bedeuten, die Kaution zu bezahlen; oder einen Teil davon, um die Wohnung für Dich zu reservieren – natürlich bekommst Du für alle Zahlungen eine Quittung ausgehändigt.
Verträge & Bedingungen
Von uns erhältst Du einen Mietvertrag über 7-12 Monate, aber nicht über einen kürzeren Zeitraum. Bitte hab Verständnis dafür, dass wir nach Mietern suchen, die mittel- bis langfristig nach Berlin kommen, um zu studieren oder zu arbeiten, aber nicht, um hier Urlaub zu machen. Wir vermieten ausdrücklich keine Ferienwohnungen; wenn es das ist, wonach Du suchst, können wir Dir leider nicht weiterhelfen.
Wenn der Eigentümer keine Einwände hat, Du die Wohnung in einem guten Zustand gehalten hast und die Miete pünktlich bezahlt wurde, gibt es keinen Grund, den Vertrag nicht zu verlängern.
Unsere Verträge haben für gewöhnlich eine dreimonatige Kündigungsfrist, also melde Dich bitte zwölf Wochen bevor Du den Vertrag kündigen möchtest. Einige Verträge sind befristet. In diesem Fall müssen alle Parteien eine Aufhebungsvereinbarung treffen. In den meisten Fällen wird der Eigentümer einer solchen Vereinbarung zustimmen, vorausgesetzt es gibt einen Ersatzmieter und keinen Leerstand.
Das kommt auf die Wohnung und den Vertrag an. Viele unserer Wohnungen sind möbliert, und Internet und Strom sind bereits inbegriffen. Wir haben aber natürlich auch leere, unmöblierte Wohnungen in unserem Portfolio. Lies auf jeden Fall unsere Anzeigen und frag nach, wenn etwas unklar sein sollte.
Der Vertrag wird immer zwischen dem einzelnen Eigentümer, vertreten durch uns, die Berlin99 Property GmbH, und jeder Person, die in der Wohnung wohnen wird, abgeschlossen. Für die Dauer des Mietverhältnisses bleiben wir Dein Ansprechpartner für alle Fragen oder Probleme, die möglicherweise auftreten. Wenn Ihr ein Paar seid oder Euch die Wohnung teilt, ist klare Kommunikation der Schlüssel. Sollte sich Eure Lebenssituation also ändern, bleiben alle Vertragsparteien solange verantwortlich, bis wir eine Einigung erzielt haben.
Ja, natürlich. Jede Person, die in der Wohnung lebt, ist rechtlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, was in manchen Fällen aufgrund der Arbeitsbelastung der Behörden aber schwierig sein kann. Da sowohl für den Eigentümer als auch für den Mieter hohe Bußgelder verhängt werden, können wir keine Ausnahmen machen. Unter
diesem Link kannst Du dafür einen Termin im Voraus buchen.
Während des Mietverhältnisses
Bei den Eigentümern, mit denen wir zusammenarbeiten, sind aufgrund der Möblierung Haustiere grundsätzlich nicht gern gesehen. Davon abgesehen haben wir in der Vergangenheit aber natürlich auch schon Ausnahmen gemacht, bei denen mit den Eigentümern eine höhere Kaution vereinbart wurde. Wenn Du also Haustiere haben solltest, ist es möglicherweise etwas schwieriger, die Zustimmung des Eigentümers zu bekommen, aber es ist absolut kein Ausschlusskriterium.
Alle unsere Immobilien sind Nichtraucherwohnungen und wir bitten Dich, dies zu respektieren. Wenn die Wohnung nach Deiner Abreise nach Rauch riecht, müssen wir Dir leider die entsprechenden Renovierungsarbeiten in Rechnung stellen. Im Allgemeinen hat jedes Gebäude eine Reihe von Hausregeln, beispielsweise die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr und die ganztätigen Ruhezeiten an Sonn- oder Feiertagen. Die meisten Gebäude beherbergen eine Vielzahl unterschiedlicher Mieter, von Familien über Senioren bis hin zu jungen Berufstätigen. Daher wird ein gewisses Maß an Rücksicht vorausgesetzt.
Bitte benachrichtige uns, und ersetze dann das jeweilige Teil bzw. bitte uns um Unterstützung. Dein Vertrag enthält eine Kleinstreparaturklausel von bis zu 100€. Das bedeutet, dass beispielsweise Duschkopf, Glühbirnen oder der Wasserkocher (falls vorhanden), also Dinge, die Du täglich nutzt, in Deine Verantwortung gehören, da es Verschleißobjekte sind. Solltest Du aber grundsätzlich Hilfe bei der Reparatur benötigen, lass es uns wissen! Alle größeren Reparaturen werden entweder direkt durch uns oder eine Partnerfirma durchgeführt. In jedem Falle ist es wichtig, dass Du uns Bescheid gibst, damit wir entsprechend schnell reagieren können.
Nein, wir empfehlen den Eigentümern dringend, diese aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung zu stellen, sondern lediglich einen Matratzenschoner. In einigen Wohnungen findest Du möglicherweise einige Handtücher, aber bitte kümmere Dich um eigenes Bettzeug und Handtücher.
Eine Einbauküche mit Kühlschrank hat (fast) jede Wohnung. Aber nicht jede Küche ist voll ausgestattet, wir bitten unsere Eigentümer, die Küchenausstattung so einfach wie möglich zu halten, da jeder von uns bereitgestellte Löffel bei Deinem Auszug auch wieder vorhanden und gezählt werden muss. Da wir mit einer Vielzahl unterschiedlicher Eigentümer zusammenarbeiten, sehen natürlich nicht alle Wohnungen gleich aus. Also sieh Dir bitte die Wohnung persönlich an und frag bei uns nach, wie die jeweilige Wohnung ausgestattet ist.
Das kommt auf Wohnung und Vertrag an, aber in der Regel ist Internet verfügbar. Die Geschwindigkeit variiert von 25MBit/s und 50/Mbit/s bis hin zu 200Mbits/s, das hängt vom Alter der Wohnung und des Vertrags ab. Die Eigentümer werden gebeten, das Internet vor einem neuen Einzug einzurichten. Wenn wir eine neue Wohnung übernehmen, müssen wir jedoch in einigen Fällen das Internet neu bestellen und einrichten, was zu einer gewissen Verzögerung führen kann. Wenn Du Deine Internetleitung upgraden möchtest, können wir uns darum kümmern, aber Du bist für die zusätzlichen Kosten verantwortlich. Die Verträge laufen auf die Namen unserer Eigentümer, daher enthält unser Mietvertrag einen Absatz, in dem erläutert wird, dass es Deine Verantwortung ist, wie das Internet genutzt wird. Wenn also aufgrund illegaler Downloads oder Streams Gebühren anfallen, bist du für die Strafe verantwortlich.
Du darfst gerne Deine eigenen Möbel mitbringen. Da die Wohnungen jedoch häufig möbliert sind, enthalten unsere Verträge eine Klausel, nach der Du um Erlaubnis bitten musst, wenn Du etwas aussortieren möchtest. Das liegt daran, dass die gesamte Inventarliste berücksichtigt werden muss und nicht jedem Eigentümer ein Keller zur Verfügung steht. Bevor Du also den schönen antiken Tisch vom Flohmarkt mitnimmst, frag uns bitte was Du mit dem anderen machen sollst.
Bezahlung & Kosten
Deine Miete ist ab dem Einzugsdatum fällig. Wenn Du also am 23. eines Monats einziehst, ist Dein Zahlungstermin der 23. eines jeden Monats. Wenn Dein Lohn aber am 15. bzw. am ersten oder letzten Tag des Monats kommt und eine fristgerechte Überweisung schwierig für Dich ist, können wir einen anderen Zahlungstermin vereinbaren. Die Miete wird, sofern nicht anders mit mit Dir und dem Eigentümer vereinbart, per Überweisung auf das Konto von Berlin99 eingezahlt.
Wenn nicht anders vereinbart, entspricht die Kaution in der Regel einer Monatsmiete. In manchen Fällen können die Eigentümer eine höhere Kaution verlangen, wenn die Wohnung erst vor kurzem eingerichtet wurde, sehr hochwertige Einrichtungsgegenstände beinhaltet oder Du ein Haustier mitbringen möchtest. Die Kaution ist spätestens fünf Tage vor Schlüsselübergabe zu bezahlen, damit wir die Überweisung bestätigen können. Bitte hab Verständnis dafür, dass wir keine Schlüssel aushändigen können, wenn nicht der volle Betrag bezahlt wurde. Ein einigen Fällen akzeptieren wir auch Barzahlung, für die Du dann eine schriftliche Quittung erhältst.
Wir berechnen ein einmalige Verwaltungs- und Obboardinggebühr von 250€ pro Person. Diese beinhaltet Hilfe bei der Registrierung, der Anmeldung des Rundfunkbeitrags und alle weiteren Beratungsfragen, die möglicherweise vor Einstieg in das Mietverhältnis anfallen.
Ja, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) von 18,36€ pro Monat. Diesen können wir nicht für Dich bezahlen, da die Zahlungssaufforderung nach Deiner Anmeldung in Deinem Namen and Dich versendet wird.
Auszug aus der Wohnung
Das hängt von der Vertragsart ab. Wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, kannst Du Deine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist einreichen. Ein befristeter Vertrag mit einem Enddatum und keiner Verlängerungsoption wird automatisch gekündigt. Grundsätzlich ist aber in jedem Fall Kommunikation wichtig - wenn wir uns auf das Ende deiner Mietdauer hinbewegen, lass uns kurz sprechen.
Das hängt von Deinem Mietvertrag ab. Wenn Du einen eigenen Internet- oder Stromvertrag abgeschlossen hast, und keine Vereinbarung besteht, dass der Nachmieter diese übernimmt, müssen alle Verträge, die Du in Deinem Namen abgeschlossen hast, gekündigt werden. Dies ist unbedingt erforderlich, da die Anbieter aufgrund des Datenschutzgesetzes keine Vertragsangelegenheiten mit uns besprechen werden.
Du beziehst im Regelfall eine professionell gereinigte Wohnung, daher erwarten wir auch, dass Du die Wohnung in vergleichbarem Zustand wieder abgibst.
Indem Du Deine letzte Miete pünktlich zahlst – wir können und werde Deine Kaution nicht als letzte Miete verwenden –, indem Du die Wohnung sauber und ordentlich verlässt, all Deine Sachen entfernst und mitnimmst und indem Du alle Verträge kündigst, die auf Deinen Namen laufen. Wenn Du also die Wohnung in dem Zustand verlässt, wie sie zu Deinem Einzug war, gibt es keinen Grund, Deine Kaution nicht zügig auszuzahlen.
Wir versuchen, Deine Kaution innerhalb eines Monats zurückzuzahlen, sofern keine ausstehenden Zahlungen oder offene Rechnungen vorliegen, die mehr Zeit benötigen. Es ist Dein Geld und wir tun unser Bestes, es so schnell wie möglich zurückzuzahlen.
Du hast noch weitere Fragen?
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